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Union will bezahlbare Flatrate für Jugendliche

Unklares Umsetzungskonzept

CDU-Politiker, darunter der Vorsitzende der "Jungen Gruppe", Dr. Günter Krings MdB, die Internetbeauftragte Dr. Martina Krogmann MdB und das stellvertretende Mitglied der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Christian von Stetten MdB, fordern eine Flatrate für die Schmalband-Internetnutzung. Dies geschieht nun ausgerechnet kurz vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen. 

So behaupten die CDU-Politiker, dass die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes unter Rot/Grün erlahmt sei und der Wettbewerb trotz Regulierungsbehörde nicht fair verlaufen und die Endkundenpreise steigen würden. Als Beispiel führen sie die nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im November 2002 um rund ein Prozent teuereren Telefondienstleistungen für Privathaushalte an. 

Ebenfalls als Zeichen für die erstarrte Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte sei es zu werten, dass es hier zu Lande keine bezahlbare Flatrate für schmalbandige Internetzugänge gibt. Zwar dürften die Kosten einer solchen Flatrate nicht alleine bei der Deutschen Telekom AG hängen bleiben, aber gerade junge Leute mit schmalem Budget könnten sich ein Breitband "nun mal nicht leisten".

Die CDU-Politiker fordern die Bundesregierung auf, bei der Einrichtung einer Flatrate tätig zu werden und dafür ein ausgewogenes Konzept vorzulegen. Wie dies geschehen solle, wurde hingegen nicht mitgeteilt. 

Schon im August 2001 forderte die Junge Union von der Bundesregierung im Rahmen einer Protestkampagne politische Schritte zur Einführung einer Internet-Flatrate im Schmalbandbereich. Damals verlangte man sogar von der Bundesregierung als Mehrheitsaktionär der DTAG, auf eine bezahlbare Flatrate "hinzuwirken". 

Zwar hatte die Regulierungsbehörde die Telekom im Juni 2002 verpflichtet, eine Vorleistungs-Flatrate für den schmalbandigen Internet-Verkehr anzubieten, doch hatte im Oktober 2002 das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag der Telekom eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der die Telekom vorerst keine Vorleistungsflatrate für Schmalband-Internetzugänge anbieten muss.
 Quelle: Golem.de News 30.01.2003
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